Solarspitzengesetz: Die neue 60 %-Regelung für PV-Anlagen im Überblick

Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet in Deutschland mit großen Schritten voran. Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle – doch je mehr Solaranlagen ans Netz gehen, desto größer wird die Herausforderung, die Netzstabilität zu gewährleisten. Genau hier setzt das Solarspitzengesetz an, das am 25. Februar 2025 in Kraft tritt. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die sogenannte 60 %-Regelung für neue Photovoltaikanlagen.

Wir erklären Ihnen, was hinter dieser Regel steckt, warum sie eingeführt wird und was das konkret für Ihre geplante oder künftige PV-Anlage bedeutet.

Was bedeutet die 60 %-Regelung?

Ab dem 25. Februar 2025 gilt für alle neu in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen:

  • Ohne zusätzliche Steuertechnik darf die Anlage maximal 60 % der installierten Leistung ins Stromnetz einspeisen.
  • Wird hingegen eine intelligente Steuerungseinheit eingebaut (bestehend aus einem digitalen Stromzähler mit Kommunikations-Gateway und einer Steuerbox), entfällt die Begrenzung automatisch.

Das heißt: Nur wer auf die intelligente Technik verzichtet, verliert bis zu 40 % möglicher Einspeiseleistung. Mit Smart Meter und Steuerbox hingegen kann die Anlage jederzeit ihre volle Leistung abgeben – und Sie profitieren optimal von der erzeugten Energie.

Warum wurde diese Regel eingeführt?

Die Photovoltaik boomt – und das ist gut so. Gleichzeitig bringt der massive Zubau aber auch neue Herausforderungen für die Stromnetze:

  • Hohe Einspeisespitzen entstehen vor allem an sonnigen Tagen, wenn viele PV-Anlagen gleichzeitig viel Strom erzeugen.
  • Ohne Steuerungsmöglichkeiten kann es zu Überlastungen und Netzinstabilitäten kommen.

Mit der 60 %-Regelung will die Politik sicherstellen, dass das Netz stabil bleibt, während der Ausbau der Solarenergie weiter Fahrt aufnimmt. Die intelligente Steuerung sorgt dafür, dass Netzbetreiber im Bedarfsfall die Einspeisung einzelner Anlagen flexibel anpassen können – und nur dann, wenn es wirklich notwendig ist.

Wer übernimmt den Einbau der Steuertechnik?

Viele Betreiber fragen sich: Muss ich mich selbst um die Installation kümmern? Die Antwort lautet: Nein.

  • Der Einbau des digitalen Stromzählers und der Steuerbox liegt in der Verantwortung des jeweiligen Netzbetreibers.
  • Anlagenbetreiber müssen lediglich sicherstellen, dass die Voraussetzungen auf ihrer Seite (z. B. Zählerschrank) gegeben sind.

Damit wird der Einstieg in die neue Regelung für Hausbesitzer und Unternehmen so einfach wie möglich gestaltet.

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

Für alle, die ab Februar 2025 eine PV-Anlage installieren möchten, gilt:

  1. Planung frühzeitig beginnen – klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber, wann der Einbau eines Smart Meters erfolgen kann.
  2. Wirtschaftlichkeit sichern – nur mit intelligenter Steuerung können Sie Ihre Anlage ohne die 60 %-Begrenzung voll nutzen.

Zukunftssicherheit schaffen – die neue Technik ermöglicht nicht nur mehr Einspeisung, sondern ist auch Voraussetzung für künftige Modelle der Energiewende, etwa variable Stromtarife oder eine noch engere Vernetzung von PV-Anlagen, Speichern und Wärmepumpen.

Unser Fazit bei AxSun Solar

Das Solarspitzengesetz ist ein weiterer Schritt, die Energiewende zuverlässig und sicher umzusetzen. Für Betreiber neuer PV-Anlagen bedeutet es:

  • Mit intelligenter Steuertechnik können Sie Ihre Anlage weiterhin ohne Leistungsverlust betreiben.
  • Der Aufwand bleibt gering, da der Netzbetreiber für den Einbau zuständig ist.
  • Wer seine PV-Anlage richtig plant, profitiert langfristig von einer maximalen Rendite und einer nachhaltigen Energieversorgung.

👉 Sie planen eine neue Solaranlage oder möchten sich zu den Auswirkungen des Solarspitzengesetzes beraten lassen? Das AxSun-Team steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre persönliche Energiewende.